
Ausbildung staatlich anerkannte/r Familienpfleger/Familienpflegerin
- Was ist das Ziel der Ausbildung zum/zur Familienpfleger/Familienpflegerin?
- Wo und wie arbeiten Familienpfleger/Familienpflegerinnen?
Was ist das Ziel der Ausbildung zum/zur Familienpfleger/Familienpflegerin?
Familienpfleger/Familienpflegerinnen werden in ihrer Ausbildung auf verschiedene Aufgaben vorbereitet. Sie erlernen:
- Einen fremden Haushalt selbstständig und eigenverantwortlich zu führen. Dabei vertreten, unterstützen oder leiten sie die verantwortliche Person an. Dies geschieht im hauswirtschaftlichen, erzieherischen und pflegerischen Bereich.
- Hilfsbedürftige Menschen jeden Alters in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu betreuen und zu pflegen.
- Diese Aufgaben in familienähnlichen Strukturen zu übernehmen. Dies geschieht sowohl vorübergehend als auch dauerhaft.
Familienpfleger/innen können folglich
- einen Haushalt in Vertretung oder Zusammenarbeit mit der verantwortlichen Person führen
- pädagogische Aufgaben übernehmen
- pflegerische Grundversorgung in verschiedenen Lebenslagen durchführen. Dies geschieht in Verbindung mit Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
- Menschen anleiten, hauswirtschaftliche, pädagogische und grundpflegerische Tätigkeiten zu übernehmen
- Hilfestellung anbieten, um eine selbstständige Lebensführung zu erhalten und zu aktivieren.
- Unterstützung leisten, um wirtschaftliche, gesundheitliche, pädagogische und soziale Probleme zu lösen. Dies geschieht durch Inanspruchnahme anderer Stellen.
Wo und wie arbeiten Familienpfleger/Familienpflegerinnen?
Wo und wie arbeiten Familienpfleger/Familienpflegerinnen?
Familienpfleger/Familienpflegerinnen können überall dort arbeiten, wo Menschen mit einander leben. Dazu zählen u.a. folgende Bereiche:
- Familien, die Anspruch auf eine/n Familienpfleger/Familienpflegerin haben. Dazu gehören Einsätze bei Risikoschwangerschaften genauso wie Einsätze über das Jugendamt.
- Wohngruppen für Menschen in besonderen Lebenslagen. Diese sind z.B. Wohngruppen für Menschen mit Behinderten oder Wohngruppen für dementiel veränderte Menschen.
- Rundumbetreuung von Menschen die in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld leben wollen, dies jedoch auf Grund von Alter oder Erkrankung nicht mehr allein bewerkstelligen können.
- Wohngruppen oder Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche.
Allgemeine Informationen über die Ausbildung
Allgemeine Informationen über die Ausbildung
Familienpfleger/Familienpflegerinnen absolvieren eine dreijährige Ausbildung. Die ersten beiden Ausbildungsjahre finden an einem staatlich anerkannten Fachseminar statt. Hier wird theoretischer und fachpraktischer Unterricht erteilt. Das dritte Jahr besteht aus einem einjährigen Berufspraktikum. Während dieser Zeit werden die Berufspraktikanten durch die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Fachseminars begleitet.
Voraussetzungen für die Ausbildung sind
- Gesundheitliche und persönliche Eignung,
- Die Vollendung des 17. Lebensjahres,
- Ein Hauptschulabschluss oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Alternativ können auch Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und über mindestens 6 Jahre einen Mehrpersonenhaushalt geführt haben, zur Ausbildung zugelassen werden.
Inhalte der Ausbildung
Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes NRW für Familienpfleger und Familienpflegerinnen von 2004 festgelegt.
Die Ausbildung umfasst insgesamt 3000 Unterrichtsstunden. Diese setzen sich zusammen aus 1800 Stunden theoretischen und 1200 fachpraktischen Stunden.
Die theoretischen Stunden lassen sich in folgende Themengebiete zusammenfassen, die das gesamte Spektrum der Familienpflege wiedergeben:
- Hauswirtschaft (z.B. Nahrungszubereitung, Ernährungslehre, Haus- und Wäschepflege),
- Pädagogik und Psychologie (dazu zählt u.a. Beschäftigungslehre und –anleitung),
- Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege,
- Sozialkunde (z.B. Berufskunde, Berufsethik, politische Bildung) und
- Musisch-kultureller Bereich (z.B. Ergänzung der Allgemeinbildung).
Der fachpraktische Unterricht ergänzt und vertieft den theoretischen Unterricht praxisnah. Er findet am Fachseminar und in Form praktischer Einsätze statt. Die praktischen Einsätze finden in ambulanten Pflegediensten oder in Einrichtungen der Familien-, Behinderten- und Jugendhilfe statt.
An unserem Fachseminar für Familienpflege werden die Unterrichtsinhalte von qualifizierten und erfahrenen Lehrkräften vermittelt, die aus dem jeweiligen Aufgabengebiet kommen und über praktische Erfahrungen verfügen.
Unser Anspruch
Unser Anspruch
Wir bieten Ihnen eine fachlich fundierte Ausbildung an, die Sie auf Ihren zukünftigen Beruf als staatlich anerkannte/anerkannten Familienpfleger/Familienpflegerin vorbereitet. Dies beinhaltet die Vermittlung theoretischer und fachpraktischer Inhalte, die am Bedarf orientiert sind. Dazu zählt weiter die individuelle Förderung der einzelnen Auszubildenden bis hin zur Entwicklung einer eigenen, authentischen Persönlichkeit.
Wir sind überzeugt, diesem Anspruch am besten in einem partnerschaftlichen Miteinander gerecht zu werden.
Förderungen
Förderungen
Kosten und Möglichkeiten der Ausbildungsförderung
Die Kosten für die Ausbildung werden aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen bezahlt.
Alternativ gibt es die Möglichkeit die Ausbildungskosten über einen Bildungsgutschein zu decken. Dazu müssen Sie die Ihre persönlichen Förderbedingungen erfragen. Auskunft gibt die zuständige Agentur für Arbeit oder ARGE.
Eine finanzielle Unterstützungsmöglichkeit ist BAFöG. Hier ist der individuelle Förderanspruch zu klären.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich gerne telefonisch zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin im Fachseminar für Familienpflege Frau Heidi Stier (Schulleitung).
Standorte
Standorte
Fachseminar für Familienpflege | ||
|---|---|---|
Familienpflege Buschstr. 50 | ||









